|
|
§ 1 (Name, Sitz) (1) Der Verein trägt den Namen „Fanclub Bad Reichenhall des TSV 1860 München. § 2 (ARGE-Mitgliedschaft) Der Verein ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft aller Fanclubs des TSV München von 1860 e.V. (ARGE) und wird dort als Fanclub Nr. 40 geführt. § 3 (Zweck und Aufgaben) |
(1) |
Zweck des Vereins ist es, die sportlichen und freizeitbezogenen Interessen der Mitglieder durch entsprechende Angebote zu fördern. |
(2) |
Der Verein stellt sich insbesondere folgende Aufgaben: |
(3) |
Der Verein ist bestrebt, qualifizierte Personen zu ehrenamtlicher Tätigkeit zu gewinnen und die Zahl der Mitglieder zu erhöhen, um die Verwirklichung seiner Aufgaben zu gewährleisten. |
(4) |
Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet der Verein eng mit der ARGE und mit der Geschäftsführung des TSV München von 1860 e.V. zusammen. |
|
(1) |
Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom |
|
(1) |
Dem Verein kann jedermann beitreten, der bereit ist, die Zwecke des Vereins aktiv zu fördern. Der Aufnahmeantrag |
|
a) |
Organisation gemeinschaftlicher Besuche der Heimspiele des TSV 1860 München und gemeinsame Fahrten zu Auswärtsspielen. |
Vereinssatzung des TSV 1860 München-Fanclub’s Bad Reichenhall Seite -1-
|
|